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das österreichische 'Küstenpatent'

Auf Grundlage des Internationalen Seerechtsübereinkommens der UNO sind Binnenstaaten (wie Österreich) Küstenstaaten gleichgestellt.

Dies gibt Österreich das Recht und die Möglichkeit, amtliche Befähigungsausweise für das Befahren der Küstengewässer und der Hohen See auszustellen.

Dem Österreichischen Seeschifffahrtsgesetz entsprechend, stellt VIA DONAU im Auftrag der Obersten Schifffahrtsbehörde für die Führung von Motorjachten oder/und Segeljachten mit bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 auf Basis der Richtlinien der UNECE das

International Certificate for Operators of Pleasure Craft

aus. Dieses gilt als amtlich anerkannter Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Jachten auf See.

IC Führerschein Vorderseite IC Führerschein Rückseite

Als Basis für die Ausstellung dieses internationalen Zertifikats gelten u.a. die Befähigungsausweise der Wassersport Schulvereinigung Österreichs WSVO.

Diese tragen natürlich den nötigen Genehmigungsvermerk des Bundesministeriums
„Die JachtVO wurde eingehalten.“

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