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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  1. Anmeldung
    Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs oder einem Törn ist ausschließlich online möglich. Hierbei wird eine Option auf diesen Kurs/Törn angemeldet. Mit der Online-Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt (OPT-IN).

  2. Reservieren
    Nachdem ich per Email die Buchung bestätigt habe, halte ich diesen Platz 7 Tage lang reserviert.
    Falls die zugeordnete Zahlung nicht innerhalb der Optionsfrist auf meinem Konto eingelangt ist, verfällt die Option ohne weiterer Erinnerung.

  3. Mindestteilnehmerzahl
    Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, behält sich DIE YACHTSCHULE das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens zwei Wochen vorher benachrichtigt.

  4. Prüfungen
    Alle Prüfungen werden von DIE YACHTSCHULE gemäß der JachtVO dem zuständigen Prüfungsausschuß (WSVO) gemeldet und mit diesem koordiniert. Das Organisieren und Weiterleiten aller Unterlagen für Prüfungen führt DIE YACHTSCHULE durch, desgleichen die Anmeldung aller Prüfungskandidaten. DIE YACHTSCHULE stellt für die Prüfung die Jacht SHAULA und Erich Klecka als Schiffsführer. Die Durchführung der Prüfungen selbst und die Ausgabe der Führerscheine liegt in der Verantwortung des scheinausstellenden Organisation WSVO und der VIADONAU. DIE YACHTSCHULE kann deshalb für die Durchführung der Prüfung keine Haftung übernehmen, auch nicht für unvorhergesehene organisatorische Änderungen, für Ausfall oder Verschiebung der Prüfungen.
    Die Gültigkeit der Törnbuchungen ist daher unabhängig davon, ob am Ende eine Prüfung stattfinden kann. Ein Rücktrittsrecht kann daraus nicht hergeleitet werden. Auch übernimmt DIE YACHTSCHULE keine Haftung, sollte in Folge von schlechtem Wetter oder wegen technischer Mängel an der Yacht, die während des Törns aufgetreten sind, eine Prüfung nicht stattfinden können.

  5. Weisungsbefugnis
    Skipper sind in nautischen Belangen weisungsbefugt. Werden solche Weisungen grob fahrlässig nicht befolgt, führt dies zum sofortigen Ausschluß unabhängig von Ort und Zeit. Es folgt eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Hafenkomandatur sowie bei der Staatsanwaltschaft Wien und der VIADONAU.

  6. Haftung durch DIE YACHTSCHULE
    Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse und Törns entstehen haftet DIE YACHTSCHULE nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

  7. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Zusätzliche Bedingungen für Theoriekurse

  1. Gebühren
    Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig.

  2. Rücktritt von Theoriekursen
    Der Rücktritt von Theoriekursen muß schriftlich erfolgen. Geschieht dies wenigstens 14 Tage vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer später zurück, ist die gesamte Kursgebühr fällig.

Zusätzliche Bedingungen für Törns

  1. Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einer sportlichen Unternehmung (Outdoor-Sport) teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag und KEINEN Reisevertrag abgeschlossen haben.
    Das Angebot besteht lediglich aus der Zurverfügungstellung des Sportgerätes(Yacht) sowie der Leistung des  Trainers(Skipper) als Betreuer bei der Ausübung des Yachtsports.
    Sie sind bei dieser Unternehmung kein Passagier(Reisegast) sondern eigenverantwortliches Crewmitglied.
    Insbesonders wird auf Grund der besonderen Natur dieser Unternehmung die Anwendung des Reiserechtes definitiv ausgeschlossen.


  2. Gebühren
    Bei Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe ist abhängig vom Buchungszeitpunkt:
    Bei Buchung
    - bis 8 Wochen vor Törnbeginn 50%
    - danach 100%
    Bei Rücktritt vom Törn, gleich aus welchem Grund, entspricht die Stornogebühr der bis dahin fälligen Anzahlung. Bei Buchung eines mehrwöchigen Törns, gilt als Törnbeginn der Starttag des ersten Törns auch für die Folgewochen. Dies gilt auch dann, wenn sich der mehrwöchige Törn aus Einzelwochen mit unterschiedlichen Törnnummern zusammensetzt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Datum des Rücktritts ist der Eingang bei uns an einem Werktag (Montag - Freitag). Bei Kündigungseingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag wird der nächste Werktag als Eingang gewertet.

  3. Teilnahmevoraussetzungen
    Mindestalter 16 Jahre , organisch gesund, nicht an einer ansteckenden Krankheit leidend. Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für Ihre körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme verantwortlich. Der Teilnehmer muß schwimmen können, wie es im Rahmen des 'Freischwimmens' verlangt wird. Sehfehler müssen durch entsprechende Sehhilfen ausgeglichen werden. Ersatzsehhilfen sind mitzuführen. Von Teilnehmern, die keine praktische Prüfung ablegen möchten, wird erwartet, daß sie sich im Sinne seglerischer Gepflogenheiten am Bordleben aktiv beteiligen. Dies gilt auch für die Teilnehmer von Erfahrungstörns.
    Bitte bringen Sie auch genügend persönliche Medikamente mit, wenn Sie auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind. Bei chronischen Krankheiten, wie Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen, bitten wir um Information bei der Buchung.
    Für eine Törnteilnahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden achten mitunter sehr genau auf derartige Details. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterfahrt wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.

  4. Restrisiko
    Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zum Törn, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmassnahmen bewusst ist!
    insbesondere die Möglichkeit meteorologischer Ereignisse wie Starkwinde oder Stürme, welche Ursache für außergewöhnliche körperliche Belastungen sein können.
    Schwimmen, Schnorcheln sowie Landausflüge geschehen auf eigene Gefahr.
    Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich um einen Segeltörn handelt, d.h. z.B. Wettersituationen nicht beeiflussbar sind. Probleme hieraus (z.B. Übelkeit, Schlaflosigkeit usw.) können also nicht als erholungsmindernd geltend gemacht werden.

  5. Bordkasse
    Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

  6. Verspätung bei der Anreise
    Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch DIE YACHTSCHULE zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber DIE YACHTSCHULE besteht nicht.

  7. Rücktritt seitens DIE YACHTSCHULE
    DIE YACHTSCHULE ist berechtigt, vor Beginn eines Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund besonderer Umstände unmöglich oder gefährdet ist und wenn diese Umstände bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Insbesondere bei Krieg, inneren Unruhen, Streik, hoheitsrechtlichen Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegenden Ereignissen, aber auch bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund des für diesen Törn vorgesehenen Skippers. DIE YACHTSCHULE kann bis 1 Woche vor Törnbeginn von der Durchführung des Törns zurücktreten, wenn die Durchführung auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl unwirtschaftlich ist, oder wenn bei zu geringer Teilnehmerzahl die Qualifikation der Teilnehmer nicht ausreicht, die Yacht sicher zu führen. Bei Rücktritt von DIE YACHTSCHULE aus einem dieser Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung ohne Abzug zurück. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn während des Seetörns einer der vorgenannten Umstände eintritt und der Törn nicht, wie vorgesehen, zu Ende geführt oder das vorgesehene Törnziel nicht erreicht werden kann.

  8. Haftung und Versicherung
    Bei Törns lassen sich trotz größter Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluß einer angemessenen Unfallversicherung empfohlen. Während des Törns haftet DIE YACHTSCHULE im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird in jedem Fall auf die Höhe der Törngebühr beschränkt, sofern die Versicherung von DIE YACHTSCHULE nicht die Regulierung eines Schadenfalls vornimmt. Persönliche Gegenstände, wie Geld, Wertpapiere und Schmuck, Fotoapparate, Ferngläser etc., sind an Bord nicht versichert. Es wird daher der Abschluß einer angemessenen Reisegepäck-Versicherung empfohlen. Die Crew leistet gemeinschaftlich Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DIE YACHTSCHULE oder ihres Skippers. Bei höherer Gewalt und Umständen, die vor Fahrtantritt nicht absehbar waren oder während der Fahrt eintreten (z.B. Schaden am Schiff und/oder Ausrüstung), haftet DIE YACHTSCHULE nicht für Verkürzungen der Fahrzeit, die Folgen einer eventuellen Verlängerung oder den Ausfall einer Prüfung. Das Einschätzen aller Risiken bleibt dem Skipper vorbehalten. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
    Da der Schiffsführer für die Sicherheit von Crew und Schiff verantwortlich ist, ist den Weisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. Das österreichische Seeschiffahrtsgesetz fordert vom Schiffsführer als Exekutivorgan die Durchsetzung seiner Anweisungen, so daß ein mehrfach zuwiderhandelnder Teilnehmer vom Törn ausgeschlossen werden muß. Es besteht dabei kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises.

  9. Törnroute
    Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

  10. Zeitplan
    Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann DIE YACHTSCHULE keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
    Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers.
    Ebenso können solche Ereignisse bedingen, dass andere als die angegebenen Zielhäfen angelaufen werden müssen. Die eventuell hier zusätzlich anfallenden Transfer- oder Übernachtungskosten gehen nicht zu Lasten von 'DIE YACHTSCHULE'.
    Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (z.B. Kocher, Radio, Heizung, Radar...). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf anteilige Erstattung der entgangenen Törntage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt und dadurch Törntage ausgefallen sind. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt jedoch als vereinbart und daher nicht als Ausfall.

  11. Rücktrittsversicherung
    Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von DIE YACHTSCHULE akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Der Teilnehmer trägt alle Kosten, die durch den Rücktritt verursacht wurden, auch evtl. der Rabatte, die zur Belegung des freien Törnplatzes gewährt wurden. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Rücktrittsversicherung. Hierdurch kann DIE YACHTSCHULE den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann. Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.

  12. Beanstandungen
    Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Törnende der Fa.DIE YACHTSCHULE schriftlich mitgeteilt werden. Ansprüche des Törnteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte.

  13. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den zweifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

Schlussklausel und Gerichtsstand

  1. Schlußklausel und Gerichtsstand.

    Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen beiderseits der Schriftform. Alle früheren AGB verlieren mit Herausgabe dieser Version ihre Gültigkeit. Gerichtsstand ist Wien

DIE YACHTSCHULE
Erich Klecka

Wien, am 1.1.2022

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