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Erich Klecka
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die österreichischen Scheine (ÖSV)

BFA "Küstenfahrt" (Fahrtbereich 2)

amtliche Berechtigung selbständige Führung von seegehenden Segelyachten im FB 2 (bis 20 sm vom Festland)
für Altergruppe ab 18 Jahren
Gesamt-Ausbildungszeit mindestens 50 - 60 Stunden
Sonstige Prüfungserfordernisse Keine. Jedoch ersetzt der A-Schein (oder die A-Theorie, wenn nicht älter als 1 Jahr) einen Teil der Theorieprüfung
prüfender und ausgebender Verband ÖSV
Anmerkungen nur dieser Führerschein wird lt. Seeschiffahrtsgesetz 1981 von der Obersten Schiffahrtsbehörde als amtlicher österreichischer Seefahrtführerschein für den Fahrtbereich 2 anerkannt und jederzeit umgeschrieben

Der von der Obersten Schifffahrtsbehörde in enger Kooperation mit dem Österr. Segelverband, dem Motorboot-Sport-Verband-Österreichs und unter Mitwirkung der Vereinigung Österr. Yachtsport- und Windsurfschulen erarbeitete Ausbidlungsgang ist wegen seiner umsichtig ausgewählten Theorie- und auch Praxisanteile im In- und Ausland bei Behörden und Charterfirmen geschätzt.

In einer sehr eleganten Form wurde in Österreich die Frage staatlicher Führerscheine für Yachten am Meer gelöst: für die Abwicklung der Prüfungen ist der ÖSV bzw. der MSVÖ zuständig, jedoch unter staatlicher Aufsicht.
Daher werden diese - und nur diese - von der Republik Österreich ausgegeben.



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