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Anmeldung
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die österreichischen Scheine (ÖSV)
BFA "Küstenfahrt" (Fahrtbereich 2)
| amtliche Berechtigung |
selbständige Führung von seegehenden Segelyachten im FB 2 (bis 20 sm vom Festland) |
| für Altergruppe |
ab 18 Jahren |
| Gesamt-Ausbildungszeit mindestens |
50 - 60 Stunden |
| Sonstige Prüfungserfordernisse |
Keine. Jedoch ersetzt der A-Schein (oder die A-Theorie, wenn nicht älter als 1 Jahr) einen Teil der Theorieprüfung |
| prüfender und ausgebender Verband |
ÖSV |
| Anmerkungen |
nur dieser Führerschein wird lt. Seeschiffahrtsgesetz 1981 von der Obersten Schiffahrtsbehörde als amtlicher österreichischer Seefahrtführerschein für den Fahrtbereich 2 anerkannt und jederzeit umgeschrieben |
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Der von der Obersten Schifffahrtsbehörde in enger Kooperation mit dem Österr. Segelverband, dem Motorboot-Sport-Verband-Österreichs und unter Mitwirkung der Vereinigung Österr. Yachtsport- und Windsurfschulen erarbeitete Ausbidlungsgang ist wegen seiner umsichtig ausgewählten Theorie- und auch Praxisanteile im In- und Ausland bei Behörden und Charterfirmen geschätzt.
In einer sehr eleganten Form wurde in Österreich die Frage staatlicher Führerscheine für Yachten am Meer gelöst: für die Abwicklung der Prüfungen ist der ÖSV bzw. der MSVÖ zuständig, jedoch unter staatlicher Aufsicht.
Daher werden diese - und nur diese -
von der Republik Österreich ausgegeben. |
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