|
jetzt online
|
registriert: 273
Gäste online: 6
User online: 0
Anmeldung
|
|
FAQ (häufig gestellte Fragen) |
|
Kategorie: Index -> FührerscheineFrageAntwortEin Skipper mit Befähigungsausweis FB2 führt eine Yacht außerhalb dieses Bereiches beispielsweise quer übers Mittelmeer.
Wäre das rechtlich gesehen verboten, ist einfach nur davon abzuraten, ist das rechtlich einwandfrei oder vielleicht sogar fahrlässig ?
Verboten?
Nein.
Führerscheinpflicht kann es nur innerhalb der Hoheitsgewässer geben. Manche Küstenstaaten kennen aber auch innerhalb ihrer Gewässer gar keine Führerscheinpflicht. Manche Staaten verlangen in ihren Hoheitsgewässern einen Befähigungsausweis.
Weiters ist für die Bemannung (und die nötige Qualifikation der Besatzung) die Rechtslage des Flaggenstaates relevant, NICHT die Nationalität des Schiffsführers.
Abzuraten?
Jein - ein Schein (das Papier) ersetzt keine Erfahrung.
Das ist keine Frage Schein-oder-nicht-Schein sondern eine Frage der ehrlichen Selbseinschätzung des Schiffsführers.
Mangelhafte Erfahrung (da steckt das Wort _fahren_ drinn) führt in schwierigen Situationen sehr oft zu Panik des Skippers, was dann folgt... :´(
Es gibt keine Notrufsäulen auf See.
Fahrlässig?
solange nix passiert : wo kein Kläger (Staatsanwaltschaft) da kein Richter.
Wenn was passiert ist: da werden die Handlungen und die Entscheidungen des Schiffsführers von Gerichtssachverständigen begutachtet. Wichtigstes Dokument und Beweismittel sowie Basis für das Gutachten ist hierbei ein korrekt geführtes Logbuch.
Ein Schein ist hier irrelevant - es wird die Schiffsführung begutachtet.
Für österreichische Yachten ist derzeit die Logbuchführung nicht verpflichtend.
In Deutschland wurde auf Grund zunehmender Unfälle in der Sportschiffahrt die Logbuchpflicht eingeführt.
nach oben
|
|
|
|